Wenn Sie eine natürliche Person sind, haben Sie das Recht, dass Suchergebnisse, die Informationen über Sie preisgeben, nicht angezeigt werden, wenn ein Internetuser exakt nach Ihrem Namen sucht. Ausgenommen sind Informationen, die von großem Interesse für die Öffentlichkeit sind. Es handelt sich dabei um das sogenannte “Recht auf Vergessenwerden” oder “Recht auf Löschung”.
Da es uns sehr am Herzen liegt, die Grundrechte unserer User zu schützen, respektiert Qwant das Recht auf Vergessenwerden, so wie es vom Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil aus dem Jahr 2014 anerkannt wurde, in seinem vollen Umfang. Grundsätzlich löschen wir alle Ergebnisse die falsche, obsolete, vertrauliche oder verletzende Informationen bergen, außer es liegen “besondere Argumente vor, die ein übermäßiges öffentliches Interesse daran begründen, im Zusammenhang mit einer Suchanfrage Zugriff auf diese Informationen zu haben“. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie eine wichtige Rolle im öffentlichen Leben einnehmen und diese Informationen Licht auf Ihre Handlungen werfen sowie für die öffentliche Diskussionen wesentlich sind.
Infolgedessen muss Qwant sicherstellen, dass dadurch das Recht auf Schutz der Privatsphäre sowie das Recht der Öffentlichkeit auf Informationsfreiheit gewährleistet werden. Dabei handelt es sich um gleichrangige Grundrechte, wodurch wir bei der Prüfung eines “Rechts auf Vergessenwerden” die schwierige Entscheidung treffen müssen, welches Recht Vorrang genießen sollte, ohne dass es ein Gerichtsurteil gibt, an dem wir uns orientieren könnten. Wir müssen demzufolge für jede Anfrage begutachten, ob der Antrag zunächst gemäß der formellen und substanziellen Anforderungen gestellt wurde, und folglich auch, ob der Zugang zu den zugrunde liegenden Inhalten durch ein übermäßiges Interesse für die Öffentlichkeit begründet werden kann.
Aus diesem Grund muss Qwant sehr strikte Anforderungen an einen Antrag stellen, der das Recht auf Vergessenwerden ausüben möchte, gleichwohl wir das Recht auf Vergessenwerden regelmäßig einräumen und anwenden. Anfragen, die diesen Anforderungen nicht genügen, können nicht überprüft werden. Um Ihr Recht auszuüben oder für einen Dritten anzufragen, den Sie rechtlich vertreten, müssen Sie das nachstehende Formular ausfüllen, das speziell dafür vorgesehen ist: